Gewerbe & Steuern
Gewerbe und Steuern bei Online-Einkommen: Was Kurse verschweigen
Wer online Geld verdient, hat Pflichten gegenüber Gewerbeamt und Finanzamt. Was das Gesetz sagt und welche Fichen davon reden, steht hier. Keine Steuerberatung.
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich online Geld verdiene?
Wer selbständig, nachhaltig und mit Gewinnabsicht am Markt auftritt, betreibt nach § 15 Abs. 2 EStG in der Regel ein Gewerbe, sofern es kein freier Beruf ist, und muss es anzeigen.
Das ist keine Steuerberatung, sondern eine Einordnung anhand der Gesetzestexte, die wir geöffnet haben (Quellen unten). Im Einzelfall entscheiden Gewerbeamt und Finanzamt, bei Unsicherheit hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Wichtig für Online-Einkommen: Nicht das Versprechen eines Kurses entscheidet, ob du ein Gewerbe hast, sondern deine Tätigkeit. § 15 Abs. 2 EStG nennt eine selbständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnabsicht, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Freie Berufe sind davon ausgenommen; § 18 Abs. 1 EStG zählt dazu unter anderem die selbständige schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit.
Ob dein E-Book-Verkauf, dein Blog oder dein Onlinekurs in die eine oder andere Schublade fällt, ist deshalb eine Einzelfallfrage.
Welche drei Schritte beim Start sind voneinander zu trennen?
Gewerbeanzeige beim zuständigen Amt, Mitteilung an das Finanzamt und die Entscheidung zur Umsatzsteuer. Sie laufen nebeneinander und ersetzen sich nicht.
Viele Ratgeber werfen die drei Dinge zusammen. Das Gesetz trennt sie.
Die drei Schritte
- Gewerbeanzeige: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO).
- Finanzamt: Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet, teilt das nach § 138 Abs. 1 AO mit; die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt. Wer freiberuflich startet, meldet das direkt dem Finanzamt, und weitere Auskünfte werden nach § 138 Abs. 1b AO elektronisch übermittelt.
- Umsatzsteuer: Ob du Kleinunternehmer bist, richtet sich nach § 19 UStG und hängt von deinen Umsätzen ab.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung wirklich?
Sie befreit nur von der Umsatzsteuer, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG).
Gesamtumsatz ist laut § 19 Abs. 2 UStG die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der steuerbaren Umsätze. Du kannst auf die Regelung verzichten, der Verzicht bindet dich nach Abs. 3 aber mindestens fünf Kalenderjahre.
Zwei Missverständnisse hält sich hartnäckig. Erstens ist Kleinunternehmer kein Freibrief von der Gewerbeanzeige oder der Einkommensteuer. Zweitens ist der Gewerbesteuer-Freibetrag etwas anderes: Bei natürlichen Personen wird der Gewerbeertrag um 24.500 Euro gekürzt (§ 11 Abs. 1 GewStG), und das bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz.
Wer nebenbei angestellt ist, sollte außerdem § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG kennen: Eine Veranlagung findet unter anderem statt, wenn Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 Euro betragen. Gemeint sind Einkünfte, also Gewinn, nicht der Umsatz.
Wie viele Fichen versprechen Einkommen?
Stand Oktober 2026 führen 115 unserer Fichen ein Einkommensversprechen unter den Schwächen. 99 haben Lieber nicht, 16 Mit Vorbehalt, keine hat Lohnt sich; der Preis-Median liegt bei 47 Euro.
Wir haben die Zahl per Skript über alle 3608 Fichen ermittelt: Gezählt wurden Fichen, in deren Schwächen-Liste das Wort Einkommensversprechen steht. Das sind 3,2 Prozent des Katalogs.
104 dieser 115 Fichen stammen aus der Kategorie Online-Business. Dort sind es 12,7 Prozent der 818 Fichen, mit 91 Lieber nicht und 13 Mit Vorbehalt.
Wie solche Versprechen funktionieren und warum Screenshots nichts über dich sagen, steht im Ratgeber zu Einkommens-Screenshots. Einen breiteren Überblick bietet der Ratgeber zu Online-Geld-verdienen-Kursen.
Was verschweigen Einkommens-Angebote zu Gewerbe und Steuern?
Oft die Pflichten selbst. Wer Waren verkauft, ist Händler mit Pflichten, und ein Buch über eine Gründung in 24 Stunden kann Behördenzeiten nicht verkürzen.
| Produkt | Kategorie | Angebots-Score | Preis | Zahlung | Urteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Dropship StarBox | Online-Business | 4.7/10 | 4,99 € | Einmalzahlung, inkl. MwSt. | Lieber nicht |
| Das 24 Stunden Startup | Online-Business | 6.8/10 | 4,99 € | Buch kostenlos, Versandkostenpauschale einmalig | Lohnt sich |
| Erotik als Business - Einsteiger-Guide | Online-Business | 5.6/10 | 0,00 € | Kostenlos, 0,00 € im Bestellformular | Mit Vorbehalt |
| OnlyFans und Co. Masterclass | Online-Business | 4.8/10 | 49,00 € | Einmalzahlung | Lieber nicht |
Das Dropship StarBox für 4,99 Euro verspricht ein Geschäft ohne Lager und Versand. Nach unserer Bewertung steht auf der Seite nichts zu Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer und Händlerpflichten. Das Urteil lautet Lieber nicht.
Das Buch Das 24 Stunden Startup hat Lohnt sich, nennt den Regulärpreis richtig und ist von einem Anbieter mit Handelsregisternummer. Wir halten aber fest: Die Gewerbeanmeldung ist schnell erledigt, der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung braucht Bearbeitungszeit beim Finanzamt und die Steuernummer kommt später. Eine Gründung in 24 Stunden gibt es nicht.
Beim Erotik-als-Business-Einsteigerguide fehlt laut Bewertung jeder Hinweis zu Jugendmedienschutz, Gewerbeanmeldung oder Steuerpflicht. Bei der OnlyFans-und-Co-Masterclass bemängeln wir, dass die Beschreibung auf steuerliche Pflichten nicht eingeht.
Welche Steuer-Produkte für Selbstständige gibt es im Katalog?
Vier Fichen: zwei mit Lohnt sich (je 67 Euro), eine EÜR-Vorlage für 9,90 Euro mit Mit Vorbehalt und ein Creator-Guide für 399 Euro mit Lieber nicht.
| Produkt | Kategorie | Angebots-Score | Preis | Zahlung | Urteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Steuerspar-Crashkurs für Selbstständige | Geld | 6.6/10 | 67,00 € | Einmalzahlung | Lohnt sich |
| Finanzamt-klar 2026/27: E-Book zu E-Rechnung, Belegen und EÜR | Geld | 6.9/10 | 67,00 € | Einmalzahlung | Lohnt sich |
| Buchhaltung leicht gemacht: EÜR-Excel-Vorlage für Kleinunternehmer | Geld | 6.4/10 | 9,90 € | Einmalzahlung | Mit Vorbehalt |
| Steuer 1x1 für Creator (E-Book mit Workbook) | Geld | 4.9/10 | 399,00 € | Einmalzahlung | Lieber nicht |
Der Steuerspar-Crashkurs für Selbstständige kostet 67 Euro, hat rund 2,5 Stunden Video zu EÜR, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer und eine Garantie von 14 Tagen laut Seite. Abzüge gibt es für unbelegte Zahlen zur Ersparnis. Finanzamt klar 2026/27 ist ein E-Book zu E-Rechnung, Belegen und EÜR mit Stand September 2026, Kapitelliste und Quellen, ebenfalls 67 Euro; Seite und Formular nennen aber 90 und 81 Seiten.
Die EÜR-Excel-Vorlage für Kleinunternehmer kostet 9,90 Euro, nennt Dateiformat und Bestandteile und weist selbst darauf hin, dass sie keine Steuerberatung ersetzt. Der Steuer 1x1 für Creator verlangt dagegen 399 Euro ohne Verkaufsseite, Seitenzahl und Impressum.
Mehr zu diesem Segment steht im Ratgeber Steuern sparen und Steuerratgeber prüfen.
Welche Einstiegs-Fichen versprechen kein Einkommen?
Vor allem Arbeitsbücher für 17 bis 27 Euro, die ein Modell zuordnen, einen Plan vorgeben und Einnahmen ausdrücklich nicht zusagen.
9 Online-Business-Modelle im Überblick (17 Euro, Score 7,5) vergleicht Modelle nach zehn Kriterien statt nach Ertrag. Online-Business nebenberuflich aufbauen (17 Euro, 7,4) rechnet mit zwei, fünf und zehn Stunden pro Woche. Der 30-Tage-Plan (27 Euro, 7,3) hat 42 Seiten, und die FAQ verspricht ausdrücklich keine Einnahmen.
Auch Online-Business bei Null starten (17 Euro, 6,9) kommt ohne Reichtumsversprechen aus. Keines dieser Hefte ersetzt die Auskunft vom Amt, aber sie zeigen, dass Ehrlichkeit beim Preis und bei den Versprechen möglich ist.
Was tust du, bevor du mit Online-Einkommen startest?
Ordne deine Tätigkeit ein, melde sie beim zuständigen Amt und kläre die Umsatzsteuer, bevor du Einnahmen als Gewinn verbuchst. Hol dir im Zweifel Rat von einer Steuerberatung.
Vor dem ersten Euro
- Prüfe, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe oder ein freier Beruf ist (§ 15 und § 18 EStG), und frage im Zweifel beim Finanzamt nach.
- Zeige ein Gewerbe vor dem Start bei der zuständigen Behörde an (§ 14 GewO).
- Beantworte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach § 138 AO.
- Entscheide über die Kleinunternehmerregelung und beachte die fünf Jahre Bindung bei einem Verzicht.
- Meide Angebote, die Einkommen versprechen und Steuerthemen nicht erwähnen.
Wie wir Angebote bewerten, steht auf der Seite Methodik. Die Schritte hier sind Orientierung, kein Ersatz für eine Beratung.
Häufige Fragen
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Mit dem Beginn einer selbständigen, nachhaltigen Tätigkeit mit Gewinnabsicht, nicht erst ab einem bestimmten Umsatz. Das Gesetz verlangt die Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 GewO).
Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer?
Nach § 19 Abs. 1 UStG 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr (Stand Oktober 2026). Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer.
Gilt der Freibetrag von 24.500 Euro für den Umsatz?
Nein. Der Freibetrag nach § 11 GewStG kürzt den Gewerbeertrag von natürlichen Personen, also den Gewinn und nicht den Umsatz.
Müssen Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein, aber sie teilen die Aufnahme dem Finanzamt mit (§ 138 AO). Zu den freien Berufen zählt § 18 EStG unter anderem schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeit.
Erklären Online-Business-Kurse die Steuerpflichten?
Meist nicht. Von 115 Fichen mit Einkommensversprechen hat keine Lohnt sich, und mehrere lassen Gewerbe und Steuern aus. Steuerfragen gehören zu Gewerbeamt, Finanzamt oder Steuerberatung.
Quellen
Die Regeln der Plattform und die Gesetzesstellen in diesem Ratgeber stammen aus diesen Seiten, gelesen am . Preise und Bedingungen einzelner Produkte stammen aus unseren Bewertungen und sind dort datiert.
- § 14 GewO - Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung
- § 15 EStG - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 18 EStG - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- § 19 UStG - Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 138 AO - Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 11 GewStG - Steuermesszahl und Steuermessbetrag
- § 46 EStG - Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
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