ZFU-Zulassung
Fernunterrichtsschutzgesetz: Wann braucht ein Onlinekurs eine ZFU-Zulassung?
Ohne Zulassung ist ein Fernunterrichtsvertrag nichtig. Wann ein Onlinekurs darunter fällt, was der BGH 2025 und 2026 sagte und was unsere Fichen nennen.
Wann braucht ein Onlinekurs eine ZFU-Zulassung?
Wenn er Fernunterricht nach § 1 Abs. 1 FernUSG ist: entgeltliche Wissensvermittlung, überwiegend räumlich getrennt, mit Überwachung des Lernerfolgs. Dann verlangt § 12 Abs. 1 eine Zulassung.
Die ZFU ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Sie entscheidet über die Zulassung von Fernlehrgängen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz, kurz FernUSG. Ob ein Kurs unter das Gesetz fällt, hängt nicht vom Namen ab, sondern davon, wie er aufgebaut ist und was im Vertrag steht.
Das ist für Käufer wichtig, weil bei Digistore24 viele Kurse, Mentorings und Ausbildungen mit hohen Preisen laufen. Dieser Beitrag erklärt die Regeln und zeigt, was in unserem Katalog dazu steht. Er ist keine Rechtsberatung; bei einem konkreten Streit helfen Verbraucherzentrale oder Anwaltschaft.
Welche Merkmale hat Fernunterricht nach § 1 FernUSG?
Drei Merkmale müssen zusammenkommen: ein entgeltlicher Vertrag über Kenntnisse und Fähigkeiten, überwiegende räumliche Trennung und eine Überwachung des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinen Beauftragten.
So steht es in § 1 Abs. 1 FernUSG. Eine Ausnahme nennt § 12 Abs. 1 Satz 3: Fernlehrgänge, die nach Inhalt und Ziel ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen, brauchen keine Zulassung. Ihr Vertrieb ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Merkmale im Überblick
- Entgeltlich und vertraglich: Du zahlst für die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten.
- Räumliche Trennung: Lehrende und Lernende sind ausschließlich oder überwiegend getrennt.
- Lernerfolgskontrolle: Der Lehrende oder sein Beauftragter überwacht, ob du etwas gelernt hast.
- Ausnahme: reine Freizeit- und Unterhaltungsangebote brauchen keine Zulassung, müssen aber angezeigt werden.
Was hat der BGH 2025 und 2026 zu Onlinekursen entschieden?
Der BGH wendet das FernUSG auf Online-Coaching und Mentoring an, auch für Unternehmer. Seit Februar 2026 gilt: rein oder überwiegend live erteilte Formate sind kein Fernunterricht, On-Demand-Kurse schon.
Am 12. Juni 2025 entschied der BGH (III ZR 109/24), dass das FernUSG auch bei Online-Coaching und Mentoring gilt und sowohl Verbraucher als auch Unternehmer schützt. Aufgezeichnete, später abrufbare Formate zählen als asynchron. Für die Lernerfolgskontrolle reicht nach der Zusammenfassung der IHK Karlsruhe, dass du Fragen stellen kannst, etwa in Online-Meetings, per E-Mail oder in Gruppen.
Am 5. Februar 2026 (III ZR 137/25) grenzte der BGH ein. Nach der Darstellung der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg liegt keine räumliche Trennung vor, wenn Lehrende und Lernende in Echtzeit miteinander kommunizieren können. Rein oder überwiegend synchrone Live-Formate sind damit kein Fernunterricht, rein oder überwiegend asynchrone Kurse bleiben es. Maßgeblich ist die vertragliche Vereinbarung, nicht, was tatsächlich geliefert wird.
Am 7. Mai 2026 (III ZR 142/25) ging es um ein Business-Mentoring für 16.000 Euro zwischen zwei Unternehmern. Nach der Zusammenfassung der IT-Recht Kanzlei hob der BGH das Berufungsurteil auf und verwies zurück. Wichtig sei, ob der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Kenntnissen oder auf individueller Beratung liege. Die Bezeichnung als Mentoring sei unerheblich, und wöchentliche Live-Calls neben einem asynchronen Videokern könnten als Lernerfolgskontrolle zählen.
Was passiert, wenn eine nötige Zulassung fehlt?
Der Vertrag ist nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Der BGH sprach im Fall von 2025 den vollständigen Rückzahlungsanspruch zu; Wertersatz kommt nur bei konkret ersparten Aufwendungen in Betracht.
§ 7 Abs. 1 FernUSG sagt: Ein Fernunterrichtsvertrag, der ohne die nach § 12 Abs. 1 erforderliche Zulassung geschlossen wird, ist nichtig. Für den Fall, dass eine Zulassung erst nach Vertragsschluss erlischt oder widerrufen wird, gibt § 7 Abs. 2 ein Recht zur fristlosen Kündigung binnen zwei Wochen, die erst mit einer Belehrung in Textform zu laufen beginnt.
Das gilt unabhängig vom 14-tägigen Widerrufsrecht. Wie dieses bei digitalen Inhalten erlischt, erklärt unser Ratgeber zum Widerruf digitaler Inhalte. Ob ein bestimmter Vertrag nichtig ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Welche Fichen im Katalog nennen eine ZFU-Zulassung?
Stand Oktober 2026 erwähnen 5 von 3608 Fichen die ZFU, jeweils bei Ausbildungen und Lehrgängen. Preise: 79 bis 8.890 Euro, Median 2.990 Euro.
| Produkt | Kategorie | Angebots-Score | Preis | Zahlung | Urteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Fitnesstrainer C-Lizenz (KAF Akademie) | Gesundheit | 7.8/10 | 79,00 € | Einmalzahlung | Lohnt sich |
| aCATemy Fernlehrgang Katzenverhaltensberater / Katzencoach | Hund & Tier | 6.4/10 | 1.400,00 € | Einmalzahlung oder 8 x 175 € | Mit Vorbehalt |
| Feng Shui Berater Ausbildung (Online) | Sprachen | 5.4/10 | 2.990,00 € | Einmalzahlung | Mit Vorbehalt |
| Zertifizierter Holistic Skin & Health Expert (Fernlehrgang) | Gesundheit | 6.1/10 | 3.990,00 € | Einmalzahlung | Mit Vorbehalt |
| Regulations Coach Pro (ZFU-zugelassene Fernausbildung) | Persönlichkeit | 5.3/10 | 8.890,00 € | Einmalzahlung | Mit Vorbehalt |
Gezählt haben wir per Skript alle Fichen, in deren Text das Wort ZFU vorkommt. Unter den 77 Fichen mit Ausbildung, Lehrgang oder Zertifikat in Titel oder Kurzbeschreibung sind das 5, also 6,5 Prozent. Die Zahl sagt nichts darüber, wie viele Kurse eine Zulassung bräuchten; sie zeigt nur, wie selten die Verkaufsseiten das Thema nennen.
Das günstigste Beispiel ist die Fitnesstrainer C-Lizenz (KAF Akademie): 79 Euro, laut Formular ZFU-zugelassen, Urteil Lohnt sich. Beim Feng Shui Berater für 2.990 Euro nennt die Seite die Zulassungsnummer 7341019, beim Holistic Skin & Health Expert für 3.990 Euro ist der Lehrgang laut Seite zugelassen. Der aCATemy-Fernlehrgang für 1.400 Euro wird als ZFU-zertifiziert beschrieben. Alle drei stehen bei Mit Vorbehalt.
Der teuerste Fall ist Regulations Coach Pro für 8.890 Euro mit der Nummer 75758-26. Dort gibt es laut unserer Bewertung keine eigene Verkaufsseite und kein Impressum. Auch dieses Angebot steht bei Mit Vorbehalt.
Welche Anbieter grenzen sich vom Fernunterricht ab?
Vier Fichen sagen ausdrücklich, dass sie kein Fernunterricht oder kein Fernlehrgang sind, oder verzichten auf Betreuung, um nicht darunter zu fallen.
Wer Kenntnisse nur als Datei liefert und keine Fragen beantwortet, will oft außerhalb des Gesetzes bleiben. Ob das gelingt, entscheidet nach der oben zitierten Rechtsprechung der Vertragsinhalt und nicht die Selbstbeschreibung.
Vier Beispiele aus dem Katalog
- Der digitale Hundeführerschein (59,90 Euro, Lohnt sich): Es gibt laut Anbieterin keinen inhaltlichen Support, weil eine Betreuung den Kurs dem Fernunterrichtsgesetz unterwerfen würde.
- Masterkurs: Befreiung von Fremdenergie (ALLSENSES) (449 Euro, Lieber nicht): Laut Seite kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG, ohne Betreuung.
- Windows 11 OFFLINE installieren (7,90 Euro, Mit Vorbehalt): Ein Hinweis stellt klar, dass es ein PDF-Guide ohne Betreuung ist und kein Fernunterricht.
- Online Geld Schule Mitgliedschaft (29,99 Euro pro Monat nach 14 Gratistagen, Mit Vorbehalt): Die Seite sagt, die Plattform sei kein Fernlehrgang, sondern ein Ort für Austausch.
Ist eine ZFU-Zulassung ein Qualitätssiegel?
Nein, nicht für den Inhalt. Unsere Bewertungen halten fest, dass die Zulassung Lehrgang und Vertragsbedingungen betrifft und nichts über Wirksamkeit oder Verdienstchancen sagt.
Der Fall Feng Shui Berater zeigt das: Die Zulassungsnummer wertet unsere Bewertung als gutes Zeichen, kritisch bleiben die Einkommensaussage von 1.000 Euro und mehr pro Beratung und die Anbieter in London und Tiflis. Auch bei den anderen Fichen mit ZFU-Bezug halten Preis, Impressum und Werbeaussagen die Urteile meist bei Mit Vorbehalt.
Von den fünf Fichen mit ZFU-Bezug trägt keine das Urteil Lieber nicht, aber nur eine erreicht Lohnt sich. Das passt zu einer einfachen Lesart: Die Zulassung ist ein Pluspunkt bei den Vertragsbedingungen, ersetzt aber nicht den Blick aufs Bestellformular, auf Rückgabefrist und Preis. Wie wir bewerten, steht auf der Seite Methodik. Mehr zu Zertifikaten und Fernkursen findest du im Ratgeber Fernkurse und Zertifikate prüfen.
Wie prüfst du vor dem Kauf, ob ein Kurs zugelassen ist?
Suche die Zulassungsnummer auf der Verkaufsseite und gleiche sie in der Suche der ZFU unter zfu.de ab. Fehlt sie bei einem teuren Kurs mit Videos und Betreuung, frag beim Anbieter nach.
Checkliste vor dem Kauf
- Lies die Leistungsbeschreibung: Videos zum Abrufen, Workbooks oder Module mit Fragerecht sprechen für Fernunterricht, reine Live-Termine eher dagegen.
- Suche eine Zulassungsnummer und prüfe sie in der ZFU-Suche.
- Prüfe das Bestellformular: Summe, Raten, Rückgabefrist. Mehr dazu im Ratgeber Hochpreisige Angebote prüfen.
- Bei Coaching-Paketen lohnt der Blick in Coaching und Mentoring prüfen.
- Bewahre Seite, Bestellbestätigung und Rechnung auf, falls du später etwas klären musst.
Die ZFU bietet auf ihrer Webseite eine Suche nach zugelassenen Fernlehrgängen und Fernstudiengängen mit Kontaktdaten des Anbieters. Das ist der sicherste Weg, eine Angabe der Verkaufsseite zu prüfen.
Häufige Fragen
Brauchen alle Onlinekurse eine ZFU-Zulassung?
Nein. Zulassungspflichtig sind nur Fernlehrgänge im Sinne von § 1 Abs. 1 FernUSG. Reine Live-Formate sind nach dem BGH-Urteil vom 5. Februar 2026 kein Fernunterricht, und Freizeitangebote sind nach § 12 Abs. 1 ausgenommen.
Ist ein Coaching-Vertrag ohne ZFU-Zulassung nichtig?
Wenn das Coaching Fernunterricht im Sinne des Gesetzes ist und die Zulassung fehlt, ja: § 7 Abs. 1 FernUSG erklärt den Vertrag für nichtig. Ob das im Einzelfall zutrifft, klärt sich am Vertragsinhalt.
Gilt das FernUSG auch für Unternehmer?
Ja. Der BGH stellte am 12. Juni 2025 klar, dass das Gesetz nicht auf Verbraucher beschränkt ist und Unternehmer gleichermaßen schützt.
Wo finde ich zugelassene Fernlehrgänge?
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht bietet auf zfu.de eine Suche nach zugelassenen Fernlehrgängen und Fernstudiengängen samt Kontaktdaten des Anbieters.
Sagt eine ZFU-Zulassung, dass der Kurs gut ist?
Nein. Sie betrifft den Lehrgang und die Vertragsbedingungen, nicht den Erfolg. Bei uns steht von fünf Fichen mit ZFU-Bezug eine bei Lohnt sich und vier bei Mit Vorbehalt.
Quellen
Die Regeln der Plattform und die Gesetzesstellen in diesem Ratgeber stammen aus diesen Seiten, gelesen am . Preise und Bedingungen einzelner Produkte stammen aus unseren Bewertungen und sind dort datiert.
- § 1 FernUSG - Anwendungsbereich (gesetze-im-internet.de)
- § 7 FernUSG - Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
- § 12 FernUSG - Zulassung von Fernlehrgängen
- IHK Karlsruhe: Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (Coaching)
- FGS: BGH vom 05.02.2026 (III ZR 137/25), keine FernUSG-Anwendbarkeit auf Live-Online-Formate
- IT-Recht Kanzlei: FernUSG und Coachings, BGH präzisiert
- Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
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